Ermächtigte Stellen für die Aus- und Fortbildung

Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer dürfen nur von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet werden. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Suchmaschine für die Ermittlung von ermächtigten Stellen:

www.bg-qseh.de

 

Mindestanzahl der Ersthelferinnen / Ersthelfer im Betrieb

  • von 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- unnd Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten
  • in Schuleinrichtungen 20% des pädagogischen Personals.

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