Ermächtigte Stellen für die Aus- und Fortbildung
Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer dürfen nur von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet werden. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.
Suchmaschine für die Ermittlung von ermächtigten Stellen:
Mindestanzahl der Ersthelferinnen / Ersthelfer im Betrieb
- von 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- unnd Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten
- in Schuleinrichtungen 20% des pädagogischen Personals.