Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Verantwortung.
Leistungen:
- Stellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bzw. des sicherheitstechnischen Dienstes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG
- Erstellung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit der Organisationsleitung
- Schulung / Unterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG / § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- Ermittlung und Dokumentation des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
- Durchführung von Sicherheitsaudits
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Organisation / internen Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit
- Erstellung von Dokumenten und Unterlagen für den Bereich Arbeitssicherheit
- Beratung des Arbeitgebers und der sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
- Verbesserung und Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Hinwirken, dass sich alle Beschäftigte den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere deren Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Beratung bei der Erstellung von Alarm- und Rettungsplänen
- Arbeitsplatz- und Umweltmessungen (Lärm, Beleuchtung, Schadstoffe)