In einer Welt, in der Innovation und Fortschritt an erster Stelle stehen, sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unvermeidbar. Doch die Sicherheit sollte immer an oberster Stelle stehen.
Leistungen:
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- Mitwirkung bei der Ermittlungspflicht gem. § 6 Gefahrstoffverordnung-GefStoffV
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gem. § 14 GefStoffV