In einer Welt, in der Innovation und Fortschritt an erster Stelle stehen, sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unvermeidbar. Doch die Sicherheit sollte immer an oberster Stelle stehen.

Leistungen:

  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Mitwirkung bei der Ermittlungspflicht gem. § 6 Gefahrstoffverordnung-GefStoffV
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gem. § 14 GefStoffV

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.