In einer Welt, in der Innovation und Fortschritt an erster Stelle stehen, sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unvermeidbar. Doch die Sicherheit sollte immer an oberster Stelle stehen.

Leistungen:

  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Mitwirkung bei der Ermittlungspflicht gem. § 6 Gefahrstoffverordnung-GefStoffV
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gem. § 14 GefStoffV