Informationsdienst der Landesverbände
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Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und / oder Mitarbeiter beschäftigt, muss gem. Arbeitssicherheitsgsetz (ASiG) sich von einem Betriebsarzt unterstützen lassen.
Verband Deutscher Betriebs- und Werkärzte e.V.
Bundeverband selbstständiger Arbeitmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter beschäftigt muss sich gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (und einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt) unterstützen lassen.
Die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit soll die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Detaillierte Aufgaben werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ benannt.
Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Das nahezu gesamte aktuelle Bundesrecht wird kostenlos durch das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung gestellt.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technischen Regeln, etc.
Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Über die DGUV Publikationsdatenbank können sowohl das Vorschriften- und Regelwerk als auch weitere von der DGUV herausgegebene Medien eingesehen und heruntergeladen werden.
Gewerbeaufsicht Baden- Württemberg
Eine umfassende Regel- und Vorschriftensammlung, u.a. mit EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Landesbauordnung.