Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Das nahezu gesamte aktuelle Bundesrecht wird kostenlos durch das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung gestellt.

www.gesetze-im-internet.de

 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technischen Regeln, etc.

www.baua.de

 

Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Über die DGUV Publikationsdatenbank können sowohl das Vorschriften- und Regelwerk als auch weitere von der DGUV herausgegebene Medien eingesehen und heruntergeladen werden.

www.publikationen.dguv.de

 

Gewerbeaufsicht Baden- Württemberg

Eine umfassende Regel- und Vorschriftensammlung, u.a. mit EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Landesbauordnung.

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/vorschriften

Stellenbörsen

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und / oder Mitarbeiter beschäftigt, muss gem. Arbeitssicherheitsgsetz (ASiG) sich von einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

Ärztekammer Westfalen-Lippe

Verband Deutscher Betriebs- und Werkärzte e.V.

Bundeverband selbstständiger Arbeitmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte

Informationsdienst der Landesverbände

Suchmaschine Durchgangsärzte nach Ort.

http://lviweb.dguv.de/faces/D?_adf.ctrl-state=17vbe0pc9m_3

Ermächtigte Stellen für die Aus- und Fortbildung

Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer dürfen nur von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet werden. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Suchmaschine für die Ermittlung von ermächtigten Stellen:

www.bg-qseh.de

 

Mindestanzahl der Ersthelferinnen / Ersthelfer im Betrieb

  • von 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- unnd Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten
  • in Schuleinrichtungen 20% des pädagogischen Personals.

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